Ihr Schutz vor Kontopfändungen
P-Konto
Ihre Vorteile
- Keine Sperrung der Karte oder des Girokontos
- Gesetzlicher Freibetrag von 1.178,59 Euro pro Monat
- Schutz Ihres Guthabens
- detaillierter Überblick aller Pfändungen
- Erhöhung des Freibetrags durch Bescheinigung möglich
Eröffnen Sie jetzt das schufafreie P-Konto von PayCenter und sichern Sie sich den optimalen Schutz im Falle einer Pfändung. So können Sie als Schuldner bis zum Pfändungsfreibetrag frei über das Geld auf Ihrem Konto verfügen. Anders als bei alternativen Banken brauchen Sie bei uns keinen Antrag auf Schufa stellen und erhalten keinen negativen Schufa-Eintrag.



Was ist ein
Pfändungsschutzkonto?
Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto, das im Falle einer Kontopfändung den optimalen Pfändungsschutz für das Geld des Schuldners bietet. Das Guthaben des Kontoinhabers ist bis zu einem gesetzlich festgelegten Freibetrag von aktuell 1.178,59 Euro automatisch geschützt. Das Geld innerhalb dieses Rahmens steht dem Kontoinhaber des Girokontos durch den Pfändungsschutz zur freien Verfügung und kann nicht gepfändet werden.
Der Freibetrag kann in bestimmten Fällen erhöht werden, wie beispielsweise beim Erhalt von Kindergeld oder auch bei unterhaltsberechtigten Personen seitens des Schuldners. Hier können Sie Ihren Freibetrag berechnen und einreichen lassen: www.p-konto.de
In wenigen Schritten zum Pfändungsschutzkonto
Eröffnen Sie Ihr Konto schnell und unkompliziert online.
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Bei PayCenter können Sie Ihr P-Konto online eröffnen – schnell und unkompliziert.
Alle Infos zum P-Konto
Klicken Sie einfach auf eine der Fragen, um die Antwort zu erhalten. Sollten Fragen offen bleiben, wenden Sie sich gerne an unsere Support Hotline.
Bei hohen Schulden kann es bei der Bank zu einer Pfändung des Girokontos kommen. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Schuldner den Gläubigern (sowohl natürliche Personen, als auch öffentlichen Gläubiger) ihr Geld zurückzahlt. Mit einem Pfändungsschutzkonto ist monatlich automatisch ein fester Betrag (der sogenannte Freibetrag) Ihres Guthabens vor Pfändungen auf Ihrem Konto geschützt. Die betroffenen Schuldner können mit dem geschützten Guthaben laufende Kosten und Gebühren wie Miete, Strom oder Wasser weiterhin begleichen.
Liegt keine Kontopfändung vor, ist der Pfändungsschutz temporär inaktiv und das Konto kann wie ein gewöhnliches Girokonto bei der Bank genutzt werden. Sobald eine Pfändung seitens eines Gläubigers eingeht, greift der Schutz vor Kontopfändungen automatisch und schützt das Guthaben auf dem Girokonto, sodass der Freibetrag weiterhin für den Schuldner verfügbar ist.
Ein Pfändungsschutzkonto kann von jedem bei jeder Bank oder jedem Kreditinstitut in Deutschland beantragt werden. Jeder hat ein Recht darauf, sich für den Fall einer drohenden Pfändung den gesetzlich vorgeschriebenen Freibetrag zu sichern um laufende Kosten und Gebühren weiter bezahlen zu können.
Das Pfändungsschutzkonto kann im eingeloggten Onlinebereich in wenigen Minuten aktiviert werden. Der Grundfreibetrag wird ab diesem Moment automatisch gesichert und Ihr Girokonto kann nicht über diesen Betrag hinaus gepfändet werden. Um den Freibetrag zusätzlich noch zu erhöhen, können Sie die Bescheinigung für die Freibetragserhöhung (nach §850k Abs. 5 ZPO über die gemäß §850k Abz. 2 ZPO) ausgefüllt einreichen. Die Bescheinigung finden Sie in Ihrem eingeloggten Online-Bereich unter P-Konto.
Jeder Kontoinhaber darf maximal ein Pfändungsschutzkonto bei einer Bank besitzen. Es ist nicht erlaubt, bei verschiedenen Banken bzw. Kreditinstituten mehrere Pfändungsschutzkonten zu beantragen und sich zusätzliche Freibeträge zu sichern.
Viele Banken beantragen regelmäßig eine SCHUFA-Auskunft. Da alle PayCenter Konten auf dem Prepaid-Prinzip beruhen, ist bei unseren Kunden weder eine Meldung an die SCHUFA noch eine Bonitätsprüfung erforderlich. Wenn Sie bei PayCenter ein P-Konto eröffnen, müssen Sie somit keinerlei Bescheinigungen einreichen und benötigen keinen Antrag an die SCHUFA wie bei anderen Banken.
Unser Ziel ist es unseren Kunden schnellstmöglich aus der Schuldenlage zu helfen und dabei einen langfristigen Schaden durch SCHUFA-Abfragen zu vermeiden.
Ja, als Inhaber des Kontos können Sie Ihr bestehendes Girokonto bis zu 4 Wochen nach Eingang der Pfändung in ein P-Konto umwandeln. Diese Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto ist bei PayCenter kostenfrei und ohne Einschränkung der Funktionen möglich. Sollte Ihr Konto gepfändet werden, müssen Sie nicht befürchten, dass Ihr Konto gesperrt oder gekündigt wird. Die MeineGiroKarte mit P-Konto Funktion bietet somit den optimalen Pfändungsschutz für Ihr Geld.
Sobald Ihre Pfändung komplett getilgt wurde, ist es möglich das P-Konto jederzeit wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln bzw. die P-Konto Funktion auszusetzen.
Weitere Produkte
Unser Angebot: Finden Sie das perfekte Konto für Ihre aktuelle Lebenssituation.



Bei dem Konto ohne SCHUFA erfolgt keinerlei Abfrage oder Auskunft an die SCHUFA. Somit kann das Konto auch bei schlechter Bonität eröffnet werden.



Das auf Guthabenprinzip beruhende Onlinekonto, bietet Ihnen herkömmliche Girokontofunktionen mit sicherem Online Banking.



Die Girocard garantiert Ihnen mit dem Debitprinzip optimale Kostenkontrolle und die Möglichkeit im In- und Ausland sicher zu bezahlen.



Um jeden den Besitz eines Kontos zu ermöglichen, bietet das Basiskonto die Option ein preiswertes Girokonto auf Guthabenprinzip zu eröffnen.



Unsere Prepaid Kreditkarte kann ohne SCHUFA-Abfrage oder Bonitätprüfung online eröffnet werden. Sie besitzt eine weltweite Akzeptanz.



Um jeden den Besitz eines Kontos zu ermöglichen, bietet das Basiskonto die Option ein preiswertes Girokonto auf Guthabenprinzip zu eröffnen.
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