Geld falsch überwiesen – Was tun?

Das Wichtigste im Überblick:

Auf die schnelle den Empfänger und die IBAN eintippen, Betrag angeben und schon ist die Überweisung fertig. Doch was passiert, wenn sich unbemerkt ein Fehler eingeschlichen hat?

Wir informieren Sie darüber, wie Sie bei einer fehlerhaften Überweisung am besten vorgehen.

Was ist bei einer fehlerhaften Überweisung zu beachten?

Sobald eine fehlerhafte Transaktion bemerkt wird, ist der erste Schritt die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Bank. Rechtlich gesehen sind Banken grundsätzlich dazu verpflichtet dem betroffenen Kunden bei der Wiederbeschaffung des Geldes im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu helfen. Gebühren für Nachforschungsaufträge dürfen von Banken nicht in Rechnung gestellt werden.

Haftbar gemacht können Banken bei einem Überweisungsfehler, der bei der Falscheingabe der Empfängerdaten kundenverschuldet verursacht wurde, jedoch nicht. Die EU-Richtlinie für Zahlungsdienste sieht vor, dass der Abgleich der IBAN mit dem Empfängernamen nicht mehr durch die Banken vorgenommen werden muss. Dies liegt dem zu Grunde, dass Überweisungen im Inland sowie grenzüberschreitende Überweisungen im europäischen Wirtschaftsraum gleichbehandelt werden. Diese Regelung gilt für alle Überweisungen und Einzahlungen. Somit liegt die Verantwortung des Zahlungsverkehrs beim Verbraucher selbst.

Welche Optionen gibt es bei einer fehlerhaften Überweisung?

Je nach Bearbeitungsstand der Überweisung, wird wie folgt vorgegangen:

1. Noch nicht bearbeitete Überweisung:
Überweisungen, die erst vor Kurzem getätigt wurden und noch nicht freigegeben wurden, können vom Finanzinstitut sofort storniert werden.

2. Bereits durchgeführte Überweisung:
In diesem Fall muss ein Antrag auf Rücküberweisung oder ein Nachforschungsantrag gestellt werden. Beide Aufträge sind von dem jeweiligen Kreditinstitut kostenfrei durchzuführen. Der unrechtmäßige Empfänger der Fehlüberweisung wird hierbei von seiner Bank über den Antrag unterrichtet. Dieser muss einer Rücküberweisung zustimmen. Verweigert der Geldempfänger eine Rücküberweisung bleibt nur der Rechtsweg. Das Recht steht hierbei jedoch auf der Seite des Überweisenden, da sich der Empfänger des Geldes unrechtmäßig bereichert.

Tipp

Speichern Sie die Empfängerdaten ab. Bei einer erneuten Überweisung können die Daten des Empfängers mit einem Klick ausgewählt und automatisch in die Überweisungsvorlage eingetragen werden. So kann bei der nächsten Transaktion kein Fehler mehr unterlaufen.

Tipp

Speichern Sie die Empfängerdaten ab. Bei einer erneuten Überweisung können die Daten des Empfängers mit einem Klick ausgewählt und automatisch in die Überweisungsvorlage eingetragen werden. So kann bei der nächsten Transaktion kein Fehler mehr unterlaufen.

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