Was sind die Nachteile einer Privatinsolvenz?

Das Wichtigste im Überblick:

Der Schritt zur Privatinsolvenz sollte gut überlegt sein und es sollten zunächst alle weiteren Alternativen in Betracht gezogen werden, bevor ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Der Antrag auf Privatinsolvenz kann nur von natürlichen Personen gestellt werden. Es hängt selbstverständlich von der persönlichen Situation des jeweiligen Betroffenen ab. Viele Menschen werden beispielsweise durch wirtschaftliche Krisen wie die Corona-Pandemie oder durch schwierige private Umstände unabsichtlich in die Schulden getrieben. Dann sind die Betroffenen dazu gezwungen, eine Privatinsolvenz zu beantragen. Letztendlich kann es dadurch für den Schuldner mit einer unausweichlich kritischen, finanziellen Lage die beste Möglichkeit für einen Neuanfang sein. Mit Hilfe des Insolvenzverfahrens wird der erste Schritt in eine Entschuldung gemacht. Am Ende der Insolvenz wartet auf den Schuldner eine Restschuldbefreiung, bei der die restlichen Schulden erlassen werden. 

Hier finden Sie einen Artikel zur Hilfe bei Privatinsolvenz.

Nachteil für Ihre Privatsphäre während der Privatinsolvenz

Während des Insolvenzverfahrens muss der Betroffene auf einige Dinge verzichten und sich in diversen Bereichen einschränken. Diese Einschränkungen treten nicht nur bei den Finanzen auf, es muss auch der Aspekt der geminderten Privatsphäre genannt werden.

Der Schuldner kann die Privatinsolvenz nicht vor seinem Arbeitgeber verbergen, denn letztendlich zahlt dieser den pfändbaren Anteil des Einkommens direkt an den Insolvenzverwalter. Tritt der Fall auf, dass der Schuldner arbeitslos ist und zu diesem Zeitpunkt kein Einkommen hat, muss sich dieser laut deutschem Insolvenzrecht um einen Arbeitsplatz bemühen. Wird dies vom Schuldner ignoriert, riskiert er damit seine Restschuldbefreiung verwehrt zu bekommen und das Verfahren kann noch länger andauern.

Ein ebenfalls zu berücksichtigender Punkt ist, dass das Insolvenzgericht jedes Insolvenzverfahren seit 2002 öffentlich publiziert. Während des Privatinsolvenz-Verfahrens müssen alle Finanzen des Schuldners offengelegt werden, ebenso vertraulich persönliche Informationen. Zudem muss der Schuldner während des gesamten Verfahrens einigen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nachkommen. Der Insolvenzverwalter muss über jeden Wohnungs- und Arbeitswechsel in Kenntnis gesetzt werden.

Die Nachteile für Ihren SCHUFA-Eintrag

Ein weiterer Nachteil der Privatinsolvenz ist die schlechtere Bonität und der niedrigere SCHUFA-Score, wodurch die Kreditwürdigkeit sinkt. Dies kann Auswirkungen auf die Zukunftsgestaltung haben, da beispielsweise zukünftige Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen. Der negative SCHUFA-Eintrag bleibt bis zu drei Jahre nach Abschluss der Insolvenz bestehen. Dem Betroffenen wird unter anderem eine Kreditaufnahme erschwert, da das Vertrauensverhältnis seitens der Bank bei negativer SCHUFA oftmals beeinträchtigt wird. Auch Handyverträge auf den eigenen Namen abzuschließen oder Ratenkäufe jeglicher Art zu tätigen, kann von diesem Score abhängig gemacht und erschwert werden.

Wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern können erfahren Sie hier.

Der Verzicht während der Insolvenz

Die Privatinsolvenz bedeutet für den Betroffenen eine Zeit des Verzichts. Nicht nur das vorhandene Vermögen wird Teil der Insolvenz, auch das Einkommen. Letztendlich ist das Ziel des Insolvenzverfahrens, alle Schulden zu tilgen. Somit wird auf Geld jeglicher Art zurückgegriffen. Dem Schuldner bleibt ein Pfändungsfreibetrag von 1.410,00€ (Stand: Juli 2023), sofern keine Unterhaltspflicht besteht.

Hier können Sie nachlesen, wie Sie Ihren Freibetrag berechnen können.

Um diesen Betrag behalten zu können, muss der Schuldner selbstständig aktiv werden. Ansonsten kann es passieren, dass das Geld, welches für den Lebensunterhalt reichen soll, mit gepfändet wird. Dieser Umstand kann sich als großes Problem für den Schuldner erweisen, da finanzielle Verpflichtungen nicht mehr beglichen werden können und schlimmstenfalls durch neue Verschuldung die Restschuldbefreiung versagt wird.
Um sich hier abzusichern, muss ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden.

Außerdem ist zu beachten, dass es Schulden gibt, welche nach der Restschuldbefreiung nach wie vor existieren können. Dazu zählen beispielsweise Schulden wegen Betrugs sowie Bußgelder oder andere Strafgelder. Selbstverständlich dürfen während des Verfahrens keine neuen Schulden anfallen, ansonsten werden diese im Rahmen der Restschuldbefreiung nicht erlassen. Diese Möglichkeit bezieht sich nur auf Schulden, welche bis zur Antragstellung angefallen sind. Erfährt der Gläubiger von neuen Schulden, kann dem Schuldner schlimmstenfalls die Restschuldbefreiung komplett verweigert werden, wenn der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt. Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gläubiger nachzugehen und keine neuen Schulden anzuhäufen. 

Dieser Punkt kann viel Disziplin und Durchhaltevermögen fordern. 

Weitere Nachteile der Privatinsolvenz

Neben den eben genannten Punkten gibt es noch weitere Nachteile der Privatinsolvenz, über die man sich als Schuldner bewusst sein sollte.
  • Laufende Kredite oder überzogene Konten können gekündigt werden. Somit besteht die Gefahr, dass Sie nachdem der Antrag auf Privatinsolvenz genehmigt wurde, erst mal noch weniger Geld zur Verfügung haben als ohnehin schon. Sie sollte sich im Vorfeld bei Ihrer Bank informieren und alle Eventualitäten einkalkulieren.
  • Eine Geschäftsführertätigkeit ist während des Verfahrens nicht mehr möglich. Sollten Sie sich in einer solchen Position befinden, müssen Sie im Voraus die Entscheidung treffen, einen Vertreter bzw. Nachfolger für Sie zu finden.
  • Selbstständigkeit wird aufgrund einer fehlenden Vertrauensbasis evtl. nicht mehr gewährt, sofern Schulden beim Finanzamt vorliegen.
  • Zur Tilgung der Schulden wird jedes verfügbare Vermögen verwendet. Sollten Sie somit in der Zeit des Verfahrens eine größere Geldsumme vererbt bekommen, so müssen 50% des Erbes an den Treuhänder abgegeben werden. Auch angenommene Schenkungen können nicht vollständig behalten werden, sondern müssen zur Rückzahlung an Ihre Gläubiger verwendet werden.
  • Ehepartner werden prinzipiell nicht durch ein Insolvenzverfahren beeinflusst oder benachteiligt. Jedoch muss unter besonderen Voraussetzungen der Ehepartner für die Verfahrenskosten aufkommen und diese vorstrecken, sofern der Schuldner diese nicht mehr allein bezahlen kann. Insbesondere wenn die Schulden während der Ehe entstanden sind, um dem Lebensunterhalt der Familie zu dienen (z.B. eine gescheiterte Selbstständigkeit) kann der Ehepartner für die Kosten des Verfahrens zur Rechenschaft gezogen werden.

Die Vorteile des Insolvenzverfahrens überwiegen

Trotz der hier aufgeführten Nachteile ist das wichtigste Ziel einer Privatinsolvenz, dass danach die Schulden getilgt wurden und der Gläubiger zufrieden ist. Die Privatinsolvenz ist keinesfalls ein einfacher Weg, er ist dennoch sinnvoll um aus der Überschuldung heraus zu kommen und einen neuen Lebensabschnitt außerhalb der Insolvenz zu beginnen. Hinzu kommt eine emotionale Entlastung für den Schuldner, welche schon mit dem ersten Schritt in das Insolvenzverfahren eintritt. Dem Betroffenen wird unter anderem ein Vollstreckungsschutz geboten, denn der Gläubiger darf nach Eröffnung des Verfahrens nicht mehr vollstrecken. Nach einigen Jahren kann dann eine Restschuldbefreiung erlangt werden, welche durch das Insolvenzrecht verschuldeten Personen die Möglichkeit gibt nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu werden.

Als Betroffener darf man sich nicht von der Dauer oder dem Ablauf der Insolvenz abschrecken lassen. Viele der hier genannten Nachteile können auch ohne Insolvenzverfahren auftreten, nur besteht die Gefahr, dass unter Berücksichtigung von psychischen, sozialen und finanziellen Punkten, die Situation noch mehr außer Kontrolle geraten kann. Somit ist es bei hohen Schulden der beste Weg sich professionelle Hilfe einzuholen und einen Insolvenzantrag zu stellen.

Die Privatinsolvenz kann trotz der Einschränkungen eine Möglichkeit darstellen, ein neues, schuldenfreies Leben zu führen. An sich ist es sinnvoll, sich seine Lage genau anzusehen und darüber zu entscheiden, ob man in seinem ganz persönlichen Fall in der Lage ist, die strikten Regeln des Verfahrens einzuhalten und ob die soziale Lage dies zulässt. Auch wenn die Entscheidung ein schwerer Schritt ist, sollte man jedoch trotzdem den Vorteil der finanziellen Unabhängigkeit nicht außer Acht lassen.

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