Kontosperrung trotz P-Konto – Kann sowas passieren?

Das Wichtigste im Überblick:

Jeder Bankkunde hat das Recht sein Girokonto von seinem Kreditinstitut in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Mit dieser Umwandlung wird ein monatlicher Freibetrag im Falle einer Pfändung auf besagtem Konto sichergestellt. Der Freibetrag garantiert dem Verbraucher das Existenzminimum. Bei Erhalt eines Pfändungsbescheides, muss die Umwandlung binnen vier Wochen erfolgen. Der gesetzliche Freibetrag beträgt 1.410,00€ und kann durch Bescheinigungen zuständiger Institutionen individuell erhöht werden. Wird das Konto nicht rechtzeitig durch den Pfändungsschutz geschützt, kann uneingeschränkt gepfändet werden.

Mehr Informationen zum individuellen Freibetrag finden Sie hier: P-Konto: Freibetrag berechnen

Wann wird ein P-Konto gesperrt?

Grundsätzlich ist die Sperrung eines P-Kontos nicht möglich. Der Pfändungsschutz soll dem Verbraucher ermöglichen seinen Lebensunterhalt weiterhin bestreiten zu können.

Es ist zu beachten, dass jeder Verbraucher das Recht auf genau EIN Pfändungsschutzkonto hat. Der Besitz mehrerer P-Konten ist gesetzeswidrig. Wer gegen diese Auflage verstößt, muss neben Kontosperrungen mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Mehr Informationen zum Thema P-Konto finden sie hier: Wie läuft eine Kontopfändung ab?

Tipp

Wir empfehlen jedem dem eine Kontopfändung drohen könnte, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Der Pfändungsschutz greift erst, wenn tatsächlich eine Kontopfändung vorliegt. Davor können Sie Ihr Girokonto wie gewohnt nutzen.

Tipp

Wir empfehlen jedem dem eine Kontopfändung drohen könnte, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Der Pfändungsschutz greift erst, wenn tatsächlich eine Kontopfändung vorliegt. Davor können Sie Ihr Girokonto wie gewohnt nutzen.

Kann das P-Konto auch rückwirkend beantragt werden?

Ja, es ist möglich ein P-Konto auch nach Eingang einer Kontopfändung zu beantragen. Nach Erhalt des Pfändungsbescheids hat der Kontoinhaber in der Regel einen Monat Zeit, den Pfändungsschutz zu beantragen. 

Der Pfändungsschutz gilt damit auch rückwirkend für den Kalendermonat, in welchem das Bankkonto gepfändet wurde. Wichtig hierbei ist, dass der Kontoinhaber das P-Konto aktiv beantragen muss, damit der Pfändungsschutz auch greift. Die Beantragung eines P-Kontos erfolgt von Bank zu Bank verschieden. PayCenter Kunden haben es hier sehr einfach, denn die P-Konto-Funktion kann schnell und unkompliziert über den persönlichen Onlinebanking-Bereich aktiviert werden. 

Auf der Suche nach einem P-Konto?

Hier können Sie innerhalb von wenigen Minuten, ganz ohne Banktermin, ein Konto mit Pfändungsschutz online eröffnen.

Disclaimer:
Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte unserer Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Website keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte. Insbesondere die Informationen in unserem Ratgeber sind allgemeiner Art und stellen in keinem Fall eine Rechtsberatung im Einzelfall dar.​

Über PayCenter

Das deutsche E-Geld-Institut PayCenter hat sich auf Zahlungsdienste mit Prepaid Mastercards sowie Konten ohne Schufa spezialisiert. Sowohl für Privat- als auch Firmenkunden werden individuelle Lösungen angeboten.